Zur Sicherstellung einer effizienten und ordnungsgemäßen Durchführung der Programme wurde für den ESF Plus und den EFRE ein gemeinsamer Begleitausschuss eingerichtet, der die in Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 aufgeführten Aufgaben wie z. B. die Prüfung der Fortschritte bei der Programmdurchführung und beim Erreichen der Etappenziele und bei der Durchführung von Evaluierungen, die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen und etwaiger Änderungen sowie die Prüfung und Billigung von Änderungsanträgen zu den Programmen wahrnimmt.
Er knüpft nahtlos an die Erfahrungen der vorangegangenen Förderperiode sowie des Erarbeitungsprozesses des Programms ESF Plus an.
Alle weiteren Informationen und Dokumente zum Begleitausschuss finden Sie unter:
https://www.efre-thueringen.de/efre-programm/begleitausschuss/