Die Förderungen des ESF PLUS in Thüringen orientieren sich an Richtlinien. Sie geben den Rahmen vor, in dem konkrete Fördermaßnahmen beantragt und umgesetzt werden können. Eine wichtige Richtlinie für den ESF PLUS ist die Sozialstrategierichtlinie. Sie fördert den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur, die vor allem für die soziale Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen wichtig ist.
Im Rahmen dieser Richtlinie soll diese bedarfsgerechte Sozial- und Bildungsinfrastruktur unter Beteiligung der Bürger:innen geplant, entwickelt und erprobt werden. Und genau damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Innovation. Diese Herangehensweise trägt dazu bei, dass die Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen dauerhaft ist, und fördert so die uneingeschränkte soziale Teilhabe sowie die Entfaltung individueller Potenziale.
Um die Wirksamkeit der geförderten Ansätze und Maßnahmen im Rahmen der Sozialstrategierichtlinie messen zu können, werden die entwickelten Lösungen für die Herausforderungen unserer Gesellschaft untersucht, Indikatoren zur Messung der Wirkung entwickelt und die Ergebnisse dargestellt. So kann der nachhaltige Mehrwert, den der ESF PLUS für Thüringen erzielt, für die Bevölkerung nachvollziehbar herausgestellt und die Akzeptanz der Maßnahmen gesteigert werden. Damit bekommt die Sozialstrategierichtlinie für die Arbeit des ESF PLUS und seine Kommunikation eine besondere strategische Bedeutung.
Die seit 2022 im Rahmen der Sozialstrategierichtlinie ausgewählten inklusiven Maßnahmen werden in zwei Förderrunden (2022 - 2025 und 2025 – 2028) umgesetzt. Dafür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 52.864.000 € zur Verfügung.
Als Vorhaben mit strategischer Bedeutung wird die Sozialstrategierichtlinie durch besondere öffentlichkeitswirksame Aktionen begleitet. Für 2025 ist ein großes Bürgerfest geplant. Mehr dazu gibt es in Kürze.