In Thüringen werden zur Begleitung der Umsetzung des ESF Plus-Programms umfassende Evaluierungen durchgeführt. Die Pflicht zur Evaluierung ergibt sich dabei aus den Forderungen der Europäischen Kommission, die in Art. 44 VO (EU) 2021/1060 festgeschrieben sind.
Die Verwaltungsbehörde ESF ist verpflichtet, den Rahmen für die Evaluierungen in einem Bewertungsplan (Evaluierungsplan) festzuschreiben. Der Bewertungsplan wurde dem Begleitausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Begleitausschuss hat diesen in seiner Sitzung am 11.05.2023 genehmigt.
Geplant sind
- Programmbewertungen und –analysen
- Einzelevaluierungen
- Metaanalysen und Studien.
Nach Abschluss der einzelnen Evaluierungen werden die Endberichte hier veröffentlicht.