Bei der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag. In diesem sind die bestehenden Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst worden, u. a.: Recht auf Leben, Recht auf Arbeit und das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
Zur Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderungen wurden neue Regelungen, wie zur Barrierefreiheit oder zur persönlichen Mobilität aufgenommen. Ziel des Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Ende Februar 2010 hat der Thüringer Landtag beschlossen, die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umzusetzen.
Aktuelle Informationen und Veröffentlichungen zur UN-Behindertenrechtskonvention sind über die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention abzurufen.
Die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention finden im gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess des ESF Plus Programm Thüringen der Förderperiode 2021 bis 2027 Berücksichtigung. Die wesentlichen Grundsätze sind durch die verpflichtende durchgehende Berücksichtigung des Grundsatzes der Antidiskriminierung sichergestellt.
Sollten Sie Hinweise oder eine Beschwerde bzgl. der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention im Rahmen des ESF Plus Programm Thüringen der Förderperiode 2021 bis 2027 haben, wenden Sie sich gerne per Mail an unser Funktionspostfach: esf-UNBRK@tmasgff.thueringen.de.