Gemäß Artikel 49 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 führt die Verwaltungsbehörde ESF zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus dem ESF Plus eine Liste der Vorhaben. Die Liste der Vorhaben enthält die nach Artikel 49 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 erforderlichen Angaben und wird alle vier Monate aktualisiert.