Richtlinie FTI-Thüringen PERSONEN

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen – FTI-Thüringen PERSONEN

 

Richtlinie vom 20.10.2023 (ThürStAnz Nr. 47/2023, S. 1.480 ff.)

 

Richtlinie vom 13.07.2022 (ThürStAnz Nr. 33/2022, S. 957 ff.)

 

 

 

 

Neueinstellung von innovativen Personal - kurz erklärt:

Über die Richtlinie „FTI-Thüringen PERSONEN“ wird auch die Neueinstellung von innovativem Personal gefördert. In einem kurzen Video der Thüringer Aufbaubank wird gezeigt, wie dies funktioniert. 

Hier können Sie sich das Video auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank ansehen.

 
 

     

 

Fachreferat:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Referat „Forschungsförderung“
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt


Bewilligungsbehörde:

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Tel.: +49 (361) 74 47 0
E-Mail: info(at)aufbaubank.de
Internet: Thüringer Aufbaubank