Am 28. Februar 2024 startete das Konzeptauswahlverfahren zur Umsetzung von Integrationsprojekten (FG 2.1 der Integrationsrichtlinie). Innerhalb dieses Verfahrens werden an insgesamt 31 Standorten in ganz Thüringen geeignete Träger ausgewählt, die im Zuge ihrer künftigen Projekttätigkeit arbeitslose Menschen im Bereich des SGB II intensiver im beruflichen Integrationsprozess begleiten und unterstützen. Dabei gilt es, Benachteiligungen, die sich aus der persönlichen oder beruflichen Situation des Einzelnen ergeben, abzubauen und somit eine Eingliederung in Arbeit oder auch Ausbildung vorzubereiten und schließlich zu erreichen.
Dazu erklärt Arbeitsministerin Heike Werner: „Die berufliche Integration von Personen, denen ein Eintritt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gelingt, bildet neben der wichtigen Aufgabe der Fachkräftegewinnung eine entscheidende Säule im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung. Auch, wenn die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt für benachteiligte Personen günstiger denn je erscheinen: eine Unterstützung und Begleitung in einer sich immer mehr verändernden Lebens- und Arbeitswelt bildet die Grundvoraussetzung dafür, dass das Potenzial der gesamten Bevölkerung des Freistaats Thüringen genutzt werden kann. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass die Integrationsprojekte nun bald fortgeführt werden können.“
Die Projekte werden voraussichtlich ab August 2024 starten und bis Dezember 2026 bewilligt. Die eingesetzten Mittel umfassen ein Volumen von insgesamt etwa 15 Mio. Euro. Die Gelder stammen dabei zu 60 Prozent aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und zu 40 Prozent aus Mitteln des Freistaats Thüringen. Das Konzeptauswahlverfahren wird über das Thüringer Landesverwaltungsamt umgesetzt. Nähere Informationen sind dem ausführlichen Aufruftext zu entnehmen, der ab dem 28. Februar 2024 als Download im Förderportal Thüringen zur Verfügung stehen wird (http://www.foerderportal-thueringen.de).
Zum Hintergrund
Bereits zum 1. Juli 2022 startete die erste Runde entsprechender Projekte aus der Integrationsrichtlinie. Im Rahmen des Erlasses des Bürgergeldgesetzes änderten sich jedoch zum 1. Juli 2023 die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Förderung. Darum war die ursprünglich beabsichtigte Verlängerung der laufenden Projekte über den 31. Dezember 2023 hinaus rechtlich nicht möglich. Durch einen intensiven Abstimmungsprozess des TMASGFF mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter- und Trägervertreter:innen sowie dem Thüringer Landesverwaltungsamt ist es jedoch gelungen, die Fortführung der Förderung in angepasster Form zu ermöglichen.
Bei Fragen zum Konzeptauswahlverfahren wenden Sie sich bitte an:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat „Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsförderung, ESF“
Annika Schumann
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt