Übergang von der Schule in den Beruf

In diesem spezifischen Ziel werden das Thüringen Jahr, die Ausbildungsrichtlinie sowie die Schulförderrichtlinie umgesetzt.
Mit der Förderung sollen eine Senkung des prozentualen Anteils an Schüler:innen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss, die Erhöhung der Berufswahlkompetenz zur passgenauen Wahl des Ausbildungs- bzw. Studieweges sowie die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen, der Ausbildungsqualität und der Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen erreicht werden.

Förderschwerpunkte Schulförderrichtlinie:

  • Senkung der Zahl der Schulabgänger:innen ohne Abschluss
  • Berufliche Orientierung (BO)

Fördergegenstände Thüringen Jahr:

  • Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Schule, Kultur, Sport und Denkmalpflege (FSJ) gemäß § 3 JFDG
  • Bereiche Nachhaltige Entwicklung sowie Natur- und Umweltschutz (FÖJ) gemäß § 4 JFDG

Fördergegenstände Ausbildungsrichtlinie:

  • Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge inkl. Unterbringung der Teilnehmenden
  • Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk inkl. Unterbringung der Teilnehmenden
  • Koordinierungsstellen

Beratung:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilungsgruppe 4 „Arbeits- und Wirtschaftsförderung“
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt
Tel:+49 (0) 361-2223-0
E-Mail: Servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de
Internet: www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de
 
Die Antragstellung erfolgt direkt über das ESF-Förderportal.