In diesem spezifischen Ziel werden das Thüringen Jahr, die Ausbildungsrichtlinie sowie die Schulförderrichtlinie umgesetzt.
Mit der Förderung sollen eine Senkung des prozentualen Anteils an Schüler:innen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss, die Erhöhung der Berufswahlkompetenz zur passgenauen Wahl des Ausbildungs- bzw. Studieweges sowie die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen, der Ausbildungsqualität und der Ausbildungsfähigkeit von jungen Menschen erreicht werden.
Förderschwerpunkte Schulförderrichtlinie:
- Senkung der Zahl der Schulabgänger:innen ohne Abschluss
- Berufliche Orientierung (BO)
Fördergegenstände Thüringen Jahr:
- Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Schule, Kultur, Sport und Denkmalpflege (FSJ) gemäß § 3 JFDG
- Bereiche Nachhaltige Entwicklung sowie Natur- und Umweltschutz (FÖJ) gemäß § 4 JFDG
Fördergegenstände Ausbildungsrichtlinie:
- Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge inkl. Unterbringung der Teilnehmenden
- Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk inkl. Unterbringung der Teilnehmenden
- Koordinierungsstellen
Beratung:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilungsgruppe 4 „Arbeits- und Wirtschaftsförderung“
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt
Tel:+49 (0) 361-2223-0
E-Mail: Servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de
Internet: www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de
Die Antragstellung erfolgt direkt über das ESF-Förderportal.